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Der Schutz von Kindern vor Gewalt und Vernachlässigung ist in der pädagogischen Fachdiskussion so aktuell wie selten zuvor. Dramatische Fälle von Kindesmisshandlung haben die Öffentlichkeit aufgeschreckt dabei ist offensichtlich geworden, dass Kinderschutz eine wichtige, aber auch komplexe gesellschaftliche und fachliche Herausforderung darstellt.
Die Bestimmungen in § 8a SGB VIII stellen die Weichen für die Organisation von Hilfen bei Kindeswohlgefährdung: Kinderschutz ist eine gemeinsame Aufgabe für öffentliche und freie Träger der Jugendhilfe. Sie sollen Risikosituationen frühzeitig erkennen und betroffenen Eltern Unterstützung vermitteln. Die gesetzlichen Bestimmungen fordern pädagogische Fachkräfte dazu heraus, sich der eigenen Haltung im Umgang mit Kindern und Eltern, mit Verdachtssituationen und Gewalt- und Vernachlässigungsproblemen bewusst zu werden, die eigene Praxis zu reflektieren und weiterzuentwickeln.
Neben diesem gesetzlichen Auftrag ergibt sich für das DRK eine zusätzliche Handlungsverpflichtung
aus dem Leitbild der DRK-Kitas:
- „Wir sind nicht bereit, Unmenschlichkeit hinzunehmen und erheben deshalb, wo geboten,
unsere Stimme gegen ihre Ursachen.“
- „Besondere Aufmerksamkeit richten wir auf Kinder, die von der Gesellschaft benachteiligt werden.“ (Quelle: DRK-Leitbild)
Diese Überlegungen bilden den Hintergrund für die DRK-KINDERSCHUTZOFFENSIVE, in deren Rahmen seit 2007 regionale Informations- und Fortbildungsveranstaltungen zum Kinderschutz und zur Umsetzung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung stattfinden.
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